Dezember 14th, 2011
Das Bundessozialgericht hatte am 12.12.11 über zwei Fälle eines Anspruchs auf Erwerbsminderungsrente infolge Wegeunfähigkeit zu entscheiden. Der Rentenversicherungsträger ist der Wegeunfähigkeit durch Bewilligung von Taxikosten für Vorstellungsgespräche und einer Zusage von Beförderungskosten zur Arbeitsaufnahme entgegengetreten.
Das BSG hat in den Verfahren B 13 R 21/10 R und B 13 R 79/11 R seine bisherige Rechtsprechung bestätigt, wonach eine Wegeunfähigkeit (nur) dadurch beseitigt wird, dass der Versicherte durch bewilligte Leistungen so gestellt wird wie ein Versicherter, der einen privaten Pkw benutzen kann.
Die Sicherstellung der Wege zur Anbahnung und Aufnahme des Arbeitsverhältnis muss verlässlich sein, was im Bescheid ausreichend zu konkretisieren ist. Das BSG hat im Verfahren B 13 R 79/11 R den Bescheig gerade noch für ausreichend erachtet, hingegen hat es den Bescheid im Verfahren B 13 R 21/10 R in Zweifel gezogen und die Sache zur weiteren Feststellung an das LSG zurückverwiesen.
Es lohnt sich also entsprechende Bescheide an den inhaltlichen Vorgaben der BSG-Rspr. zu prüfen.
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Dezember 13th, 2011
“Die Menschen in unserem Land werden immer älter”. Diesen Satz wird man nunmehr evtl. ergänzen müssen: “…, wenn sie genügend verdienen!”
Gemäß einer Statistik der Deutschen Rentenversicherung sank zwischen 2001 und 2010 die Lebenserwartung von Geringverdienern von im Durchschnitt 77,5 Jahre auf 75,5 Jahre, und damit gegen den Trend einer allgemein steigenden Lebenserwartung. Heißt das also, wer wenig verdient oder arm ist, wird im Regelfall früher sterben; wie n-tv.de berichtet?
Die Deutsche Rentenversicherung bestätigt die Zahlen, weist aber darauf hin, dass die anhand von nur 8.000 Fällen erstellte Statistik nicht besonders repräsentativ sei. Unklar ist aber, ob eine Erhöhung der Fallzahlen eine wesentliche Änderung der Statistik ergeben würde. Es bleibt abzuwarten, ob sich die Bundesregierung diesem unbequemen Thema annehmen wird.
Die Lage ist für die Geringverdiener aber nicht aussichtlos, denn der Grund für die schlechtere Lebenserwartung sei ein ungesunder Lebenswandel. Dieser beruhe auf dem Druck im Niedriglohnsektor, was dazu führen würde, schneller zu Alkohol und Zigaretten zu greifen. Zudem sei die Gesundheitsversorgung schlechter.
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Dezember 12th, 2011
Manchmal fragt man sich, ob nicht so mancher Sachbearbeiter bei der BG “Fehl am Platze” ist. Der vorliegende Fall betrifft die BG Bau, Bezirksverwaltung Wuppertal.
Mein Mandant ist berufsbedingt erheblich erkrankt. U.a. sind Berufskrankheiten nach Nr. 4103 (Asbestose) und Nr. 4302 (obstruktive Atemwegserkrankung) mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 35% anerkannt. Diese bringen erhebliche Einschränkungen im Alltag mit sich. Nun ist es aber so, dass mein Mandant mit der BG Bau in vielfältiger Weise im Klinch liegt, weil sie ihm mehrfach Leistungen verweigert hatte (u.a. Haushaltshilfe, Begleitperson bei der jährlichen Reha). An sich nichts außergewöhnliches, will man meinen, wenn man häufig mit gesetzlichen Unfallversicherung zu tun hat. Umso mehr war ich überrascht, folgende schriftliche Ausführungen der Rechtsabteilung der BG Bau an den vorherigen Anwalt meines Mandanten lesen zu müssen:
„Ich stimme mit Ihnen überein, dass der Widerspruchsführer davon überzeugt ist, vollständig schwer erkrankt zu sein und sich veranlasst sieht, vielfältig über sein Schicksal zu hadern. Das ist allein schon aus der hohen Anzahl der hier fallübergreifend festzustellenden und anscheinend eher unkoordiniert von ihm selbst und inzwischen zwei Rechtsanwälten forcierten Posteingängen abzulesen“.
Solche Formulierungen sehe ich Gott sei Dank selten; zumindest sind sie mir als beratendes Fördermitglied des Bundesverbandes der Asbestose Selbsthilfegruppen e.V. nicht geläufig. Sie sind auch keine gute Presse. Es ist wohl offensichtlich, dass sich der Versicherte seine im rentenberechtigenden Grad anerkannten Berufskrankheiten nach Nr. 4103 und 4302 nicht einbildet. Diese Erkrankungen dürften doch wohl schwer genug sein; zumal eher eine Verschlechterung zu erwarten ist. Weshalb der Versicherte über sein Schicksal, quasi ohne Veranlassung, hadern sollte, wenn er seine Rechte wahrnimmt bzw. diese durchsetzen möchte, kann nicht nachvollzogen werden. Es könnte ja auch umgekehrt die These richtig sein, dass sich die BG Bau in diesem Fall besonders restriktiv zeigt, und dem Versicherten berechtigte Leistungsansprüche verwehrt. Schliesslich sind die Verfahren noch anhängig.
Ich habe mich bei der Geschäftsführung beschwert und angekündigt eine Eingabe beim Bundesversicherungsamt zu prüfen. Mal sehen, was daraus wird.
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Dezember 2nd, 2011
Der flächendeckende gesetzliche Mindestlohn wird viel diskutiert. Entweder man liebt ihn oder hasst ihn, so kommt einem zumindest die Diskussion vor. Wie hoch sollte aber denn der Mindestlohn überhaupt sein?
Eine Orientierung bietet eine Darstellung bei sozialpolitik-aktuell. Das Existenzminimum bei einem Alleinstehenden in 38-Stunden-Woche liegt bereits einem Bruttostundenlohn von 8,91 €. Der niedrigste Branchenmindestlohn wurd hingegen mit 6,53 € festgelegt. Bei Leiharbeit waren es 7,79€ (West) und 6,89 (Ost). Wie lässt sich dies rechtfertigen, wenn damit das Existenzminimum nicht gedeckt werden kann?
s. auch meine BLOG-Beiträge: Kampf gegen Lohndumping und Soll man von seiner Arbeit leben können?
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November 30th, 2011
Schon ein starkes Stück, was sich da ein Richter am Landgericht Hagen geleistet hat.
In dem Klageverfahren war für Dienstag den 10.05.2011 ein Termin zur mündlichen Verhandlung angesetzt. Der Anwalt des Beklagten hatte erst am Sonntag den 08.05.2011, die Klageerwiderung zur Vorbereitung dieses Termins angefertigt und am selben Tag zu Gericht gebracht.
Nun ist klar, dass der Anwalt des Klägers diesen Schriftsatz als verspätet gerügt hatte. Darüber hatte das Gericht zu entscheiden, und sonst nichts. Der Richter kommentierte jedoch seinen Unmut über den späten Schriftsatz wohl “mit erhobener und lauter Stimme” mit den Worten: “es sei schön, dass sich der Beklagtenvertreter noch am 08.05.2011, einem Sonntag und immerhin dem Jahrestag des Kriegsendes, die Mühe gemacht habe, einen Schriftsatz zu fertigen und diesen zum Gericht zu bringen”.
Es folgte, was bei einem firmen Anwalt folgen muss, nämlich ein Antrag auf Ablehnung des Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit (kurz: Befangenheitsantrag). Diesen Antrag stellte der Anwalt zu Protokoll, was der Richter tatsächlich zunächst verweigerte aufzunehmen. Letztlich nahm der Richter das Ablehnungsgesuch doch zu Protokoll; was wohlgemerkt seine Pflicht war.
Der Richter selbst hielt sich deswegen nicht für befangen; dies sah jedoch das Oberlandesgericht Hamm Gott sei dank anders; s. Beschluss vom 06.10.11, I-32 W 19/11.
Das OLG Hamm hielt das Ablehnungsgesuch für gerechtfertigt und quittierte das Verhalten des Richters mit folgenden Ausführungen:
“Bereits mit dem Hinweis, die Klageerwiderung sei “noch am 08.05.2011, einem Sonntag und immerhin dem Jahrestag des Kriegsendes” gefertigt worden, hat der Richter seinen (weiten) Verhaltensspielraum verlassen. Die Herstellung eines – wie auch immer gemeinten – zeitlichen Zusammenhangs zwischen der Fertigung eines Schriftsatzes im vorliegenden Rechtsstreit und dem Ende des 2. Weltkrieges, der unsäglich viel Leid hervorgerufen und Millionen Menschen das Leben gekostet hat, kann nicht mehr als ungeschickte oder auch unglückliche Formulierung verstanden, sondern muss in aller Deutlichkeit als gänzlich sachwidrige, verbale Entgleisung bezeichnet werden. Von einem Richter kann und muss auch in der Einordnung historischer Ereignisse mehr Fingerspitzengefühl erwartet werden. Dass sich der Beklagtenvertreter entgegen seiner Ankündigung über die gerichtlich gesetzte Frist hinweggesetzt und mit der Einreichung der Klageerwiderung unmittelbar vor der mündlichen Verhandlung vom 10.05.2011 letztlich eine deutliche Verzögerung des Rechtsstreits herbeigeführt hat, hätte der Einzelrichter unschwer in sachlicher Art und Weise beanstanden können.”
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November 29th, 2011
Die Regierungskoalition hat sich darauf verständigt die Minijob-Grenze auf um 50,- € auf 450,- € anzuheben. Zugleich soll auch die Midijob-Grenze auf 850,- € angehoben werden. Mehr als einen (fälligen) Inflationsausgleich stellt diese Anhebung jedoch nicht dar.
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November 28th, 2011
Arte bringt am Mittwoch den 30.11.11 um 20.15 Uhr den Themenabend “Asbest, tödlicher Staub”. Nach dem Dokumentarfilm folgt eine Debatte.
s. auch meine Sonderausgabe Asbestose und weitere Beiträge.
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November 28th, 2011
Bereits im Blogbeitrag vom 25.10.11 hatte ich mich gefragt ob das SG Duisburg, namentlich die 6. Kammer, unfehlbar sein könnte!? Jetzt gibt es neue Erkenntnisse.
In einem Berufskrankheitenverfahren teilt das SG Duisburg am 10.11.11 mit, dass “das Gericht bereit ist, den Sachverhalt erneut zu überprüfen”. Vielen Dank auch, aber darf man das nicht vom Gericht sowieso erwarten, solange der Sachverhalt nicht hinreichend ermittelt wurde?
Das Gericht möchte hierzu ein ärztliches Sachverständigengutachten von einer “anerkannten Kapazität” (oh, man darf gespannt sein, wer das sein wird) einholen. Es teilt ferner mit: “Sollte das Gutachten wiederum negativ ausfallen, so wäre ein Anspruch nicht nachweisbar und die Klage aussichtslos. Das Gericht geht davon aus, dass das Verfahren im letzteren Fall voraussichtlich unstreitig beendet werden kann.”
Diese verfahrensrechtlich bedenkliche Ansicht dürfte etwas voreilig sein, denn wenn die “anerkannte Kapazität” ihr Gutachten vorgelegt hat, darf man dieses doch wohl noch rechtlich und inhaltlich prüfen und ggf. kritisieren. Wäre ja nicht das erstemal, das ein ärztliches Gutachten einen trefflichen Grund für Kritik bietet. Oder hält das Gericht bereits vorab das Gutachtenergebnis für unantastbar; eben weil es ja nur “anerkannte Kapazitäten” beauftragt?
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November 25th, 2011
Das Elterngeld wurde vom Gesetzgeber als “steuerfinanzierte Einkommensersatzleistung” ausgestaltet. D.h. die Bemessung des Elterngeldes knüpft an das bisherige Erwerbseinkommen an. Gut ist es, wenn man ein solches Erwerbseinkommen bislang hatte, und zwar möglichst hoch. Schlecht ist es hingegen, wenn zuvor kein Erwerbseinkommen erwirtschaftet wurde, was in der Realität insbesondere Mehrkindfamilien betrifft, in denen regelmäßig nur ein Elternteil berufstätig sein kann. Dann gibt es nämlich nur den Mindestbetrag von 300,- € (der Maximalbetrag, für Eltern mit Erwersbeinkommen beträgt 1.800,- €).
Diese Ungleichbehandlung ist grundrechtlich gerechtfertigt und verstößt insbesondere nicht gegen Art. 3 Absatz 1 Grundgesetz (GG); so entschied das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 09.11.11, Az.: 1 BvR 1853/11 (s. PM Nr. 76/2011 v. 24.11.11).
Die Ungleichbehandlung beruhe auf Sachgründen und sei aufgrund der gesetzlichen Zielsetzung (Anreize für jüngere Berufstätige zur Familiengründung) verfassungsrechtlich hinzunehmen, zumal die Eltern ohne vorgeburtliches Einkommen nicht gänzlich ohne Förderung blieben.
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November 25th, 2011
10 Jahre Riesterrente und kein Grund zum Feiern! Schlechte Produkte zuungunsten der Riester-Sparer und kein Rezept gegen Altersarmut!
Der DIW-Wochenbericht 47/2011 “Riesterrente: Grundlegende Reform dringend geboten” lässt nicht wirklich ein gutes Haar an der Riesterrente und ihren Versicherungsprodukten. Riestern sei oft nicht besser als das Geld in den Sparstrumpf zu stecken, so heisst die ernüchterne Schlussfolgerung.
Kornelia Hagen, Wiss. Mitarbeiterin am DIW Berlin, schildert ein anschauliches Beispiel: Eine 35jährige Frau, die 2001 mit Riestern angefangen hat und bis zum 67. Lebensjahr einzahlt, muss letztlich min. 78 Jahre alt werden, allein um das herauszubekommen, was sie selbst eingezahlt und vom Staat als Zulage erhalten hat! Um Überschüsse oder Zinsen geht es dabei gar nicht!
Profitieren dürfte daher nur einer: Die private Versicherungswirtschaft.
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