Archive for the ‘Sozialrecht’ Category

Minijob-Grenze soll auf 450 € angehoben werden

Dienstag, November 29th, 2011

Die Regierungskoalition hat sich darauf verständigt die Minijob-Grenze auf um 50,- € auf 450,- € anzuheben. Zugleich soll auch die Midijob-Grenze auf 850,- € angehoben werden. Mehr als einen (fälligen) Inflationsausgleich stellt diese Anhebung jedoch nicht dar.

TV-Tipp: Asbest, tödlicher Staub

Montag, November 28th, 2011

Arte bringt am Mittwoch den 30.11.11 um 20.15 Uhr den Themenabend “Asbest, tödlicher Staub”. Nach dem Dokumentarfilm folgt eine Debatte.

s. auch meine Sonderausgabe Asbestose und weitere Beiträge.

Ungleichbehandlung beim Elterngeld ist mit dem Grundgesetz vereinbar

Freitag, November 25th, 2011

Das Elterngeld wurde vom Gesetzgeber als “steuerfinanzierte Einkommensersatzleistung” ausgestaltet. D.h. die Bemessung des Elterngeldes knüpft an das bisherige Erwerbseinkommen an. Gut ist es, wenn man ein solches Erwerbseinkommen bislang hatte, und zwar möglichst hoch. Schlecht ist es hingegen, wenn zuvor kein Erwerbseinkommen erwirtschaftet wurde, was in der Realität insbesondere  Mehrkindfamilien betrifft, in denen regelmäßig nur ein Elternteil berufstätig sein kann. Dann gibt es nämlich nur den Mindestbetrag von 300,- € (der Maximalbetrag, für Eltern mit Erwersbeinkommen beträgt 1.800,- €).

Diese Ungleichbehandlung ist grundrechtlich gerechtfertigt und verstößt insbesondere nicht gegen Art. 3 Absatz 1 Grundgesetz (GG); so entschied das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 09.11.11, Az.: 1 BvR 1853/11 (s. PM Nr. 76/2011 v. 24.11.11).

Die Ungleichbehandlung beruhe auf Sachgründen und sei aufgrund der gesetzlichen Zielsetzung (Anreize für jüngere Berufstätige zur Familiengründung) verfassungsrechtlich hinzunehmen, zumal die Eltern ohne vorgeburtliches Einkommen nicht gänzlich ohne Förderung blieben.

Riester-Rente nicht besser als ein Sparstrumpf!

Freitag, November 25th, 2011

Rentner10 Jahre Riesterrente und kein Grund zum Feiern! Schlechte Produkte zuungunsten der Riester-Sparer und kein Rezept gegen Altersarmut!

Der DIW-Wochenbericht 47/2011 “Riesterrente: Grundlegende Reform dringend geboten” lässt nicht wirklich ein gutes Haar an der Riesterrente und ihren Versicherungsprodukten. Riestern sei oft nicht besser als das Geld in den Sparstrumpf zu stecken, so heisst die ernüchterne Schlussfolgerung.

Kornelia Hagen, Wiss. Mitarbeiterin am DIW Berlin, schildert ein anschauliches Beispiel: Eine 35jährige Frau, die 2001 mit Riestern angefangen hat und bis zum 67. Lebensjahr einzahlt, muss letztlich min. 78 Jahre alt werden, allein um das herauszubekommen, was sie selbst eingezahlt und vom Staat als Zulage erhalten hat! Um Überschüsse oder Zinsen geht es dabei gar nicht!

Profitieren dürfte daher nur einer: Die private Versicherungswirtschaft.

Steuererstattung wird auf Hartz IV angerechnet

Mittwoch, November 23rd, 2011

Eine nach Antragstellung auf Grundsicherung (Hartz IV) zugeflossene Einkommenssteuererstattung ist kein Vermögen, sondern wird als Einkommen bedarfsmindernd angerechnet! Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 08.11.11 die Verfassungsmäßigkeit dieses Vorgehens bejaht und die Beschwerden zurückgewiesen (s. PM vom 23.11.11).

Rente auf Zeit entzogen

Dienstag, November 22nd, 2011

Tja, da wunderte sich mein Mandant, als ihm seine Erwerbsminderungsrente per Bescheid mit Wirkung zum 01.10. entzogen wurde, obwohl die Rente doch auf Zeit bis zum 01.03.12 bewilligt war.

Die Deutsche Rentenversicherung beruft sich auf § 48 Absatz 1 des 10. Sozialgesetzbuch (SGB X).  Dieser besagt: Soweit in den tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnissen, die beim Erlass eines Verwaltungsaktes mit Dauerwirkung vorgelegen haben, eine wesentliche Änderung eintritt, ist der Verwaltungsakt mit Wirkung für die Zukunft aufzuheben.“

Erforderlich dazu ist ein Vergleich der Sach- und Rechtslage bei Erlass des Verwaltungsaktes und im Zeitpunkt der Überprüfung. Ausgangspunkt der Prüfung sind die „beim Erlass“ des Verwaltungsaktes massgebenden Verhältnisse. Das sind diejenigen Umstände, die im Zeitpunkt des Erlasses der bindend gewordenen letzten bescheidmässigen Feststellung der Leistung vorgelegen haben. In den tatsächlichen Verhältnissen ist eine Änderung eingetreten, wenn im Hinblick auf die für den Erlass des Verwaltungsaktes entscheidungserheblichen tatsächlichen Umstände ein anderer Sachverhalt vorliegt. In Bezug auf medizinische Leistungsvoraussetzungen sind das insbesondere objektiv nachweisbare Veränderungen im klinischen Befund seit dem Zeitpunkt der letzten Rentenfeststellung, zB Verschlimmerung, Heilung oder Besserung von Krankheits-, Schädigungs- oder Unfallfolgen. Wesentlich ist die Änderung, soweit der Verwaltungsakt nach den nunmehr eingetretenen tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnissen so, wie er ergangen ist, nicht mehr erlassen werden dürfte (BSG SozR 1300 § 48 Nr 22).

Mein Mandant wurde zwischenzeitlich im Auftrag der Rentenversicherung untersucht bzw. begutachtet. Aufgrund des Gutachtenergebnisses wurde ihm die Rente entzogen. Die Rentenversicherung hat jedoch verkannt, dass der Gutachter die gleiche Wortwahl und Leistungsbeurteilung verwandt hat, wie zum damaligen Zeitpunkt bei Erlass des Verwaltungsaktes. Eine wesentliche Änderung hat er damit gar nicht festgestellt. Die Umstände sind dieselben wie bei der Bewilligung der Erwerbsminderungsrente.

Obstruktive Atemwegserkrankungen, BK-Nr. 4302

Freitag, November 18th, 2011

1334h0011.jpg“Die Berufskrankheit 4302 beschreibt obstruktive Atemwegserkrankungen, die durch chemisch-irritativ oder toxisch wirkende Stoffe verursacht wurden. Erschwert wird eine eindeutige Diagnose dadurch, dass es keine definierten Verfahren gibt. Ein Positionspapier der Deutschen Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin (DGAUM) hilft, die Beurteilung dieser Erkrankung zu konkretisieren. Ein Artikel im IPA-Journal (02/2011) gibt Hintergrundinformationen zum Thema“, so heißt es im DGUV-Newsletter von November/2011.

Der Artikel ist jedoch kritisch zu bewerten, den die Autoren (Prof. Merget, Prof. Brüning) sind auch als Beratungsärzte der Berufsgenossenschaften bekannt und führen auch in deren Auftrag Gutachten durch. Ich selbst habe schon mehrfach in meiner beruflichen Praxis Gutachten und Stellungnahmen dieser Ärzte zu würdigen gehabt.  Die grundsätzliche Problematik ist den Sozialgerichten bekannt:  “Diese verschiedenen Veröffentlichungen sind jedoch jeweils kritisch zu würdigen, zumal ein Teil der Autoren aktive oder ehemalige Bedienstete von Versicherungsträgern sind oder diesen in anderer Weise nahe stehen”, (vgl. LSG BRB Urt. v. 31.03.11 – L 3 U 319/08; BSG – B 2 U 26/04 R).

Der Artikel behandelt u.a. zwei Beispielsfälle: Zum einen den Fall eines 60-jährigen Schlosser mit regelmäßigen Schweißarbeiten” und den Fall einer 51jährigen Arbeiterin in einer Siebdruckerei. In beiden Fällen wurde von den Autoren die Anerkennung einer Berufskrankheit abgelehnt. Die Angaben der Versicherten zu den teils jahrzehntelang zurückliegenden beruflichen Einwirkungen genügt den Autoren nicht, sie verlangen eine Dokumentation und verlassen sich allein auf den Präventionsdienst der Berufsgenossenschaft. Hier zeigt sich das Darlegungs- und Beweisproblem für die Betroffenen; ihnen wird grundsätzlich nicht geglaubt. In welchen Fällen ist aber das Ausmaß der beruflichen Einwirkungen über Jahrzehnte hinreichend dokumentiert? Am Anfang des beruflichen Lebens denken die meisten ja auch noch gar nicht daran, dass sie an einer Berufskrankheit erkranken könnten.

Das Bundessozialgericht hat klargestellt, dass es stets auf die individuellen Belastungen des jeweiligen Versicherten ankommt; und damit nicht auf die verallgemeinerten Dokumentationen der Präventionsdienste. Jedes vernünftige arbeitsmedizinische Gutachten baut daher (auch) auf den Angaben des Versicherten zu seinem Berufsleben auf.

Folgt man den Autoren des Artikels, so wird es auch in Zukunft überwiegend zu einer Ablehnung der Anerkennung einer Berufskrankheit nach Nr. 4302 kommen.

In diesem Zusammenhang sei auch auf  die WELDOX-Studie als eine der größten Studien zur Metallbelastung von Schweißern hingewiesen.

Eckpunkte zur Pflegereform

Donnerstag, November 17th, 2011

Gestern hat Bundesgesundheitsminister Bahr die Eckpunkte für die beabsichtigte Pflegereform vorgestellt. Der große Wurf ist darin noch nicht zu sehen, denn vielmehr als größtenteils unkonkrete Absichterklärungen kann ich darin nicht erkennen. Dies betrifft insbesondere die neue Definition des Pflegebedürftigkeitsbegriffs als auch die verbesserten Leistungen für Pflegebedürftige. Was von den Eckpunkten übrig bleibt bzw. wie diese konkret aussehen werden, steht in den Sternen. Entsprechend wurde auch schon deutliche Kritik laut.

Link-Tip: Der verzweifelte Kampf der Berufskranken

Dienstag, November 15th, 2011

Über den verzweifelten jahrlangen Kampf auf Anerkennung einer Berufskrankheit in Zusammenhang mit Asbest und Uran berichtet heute Spiegel-Online.

Empfohlen sei auch der NDR-Beitrag “Vergiftet - Wenn Arbeit krank macht”, der am 16.11.11 um 00.00 Uhr läuft. Warum eigentlich so spät?

Asbestgefahr bei Haussanierung

Dienstag, November 15th, 2011

Asbest ist zwar seit 1993 verboten, d.h. aber nicht, dass es auch über Nacht verschwunden wäre. Vielmehr sind die Auswirkungen der Asbestverarbeitung bis heute, und wohl noch für lange Zeit in der Zukunft, zu spüren - nicht nur bei der Zahl der Berufskrankheiten.

Entsprechend warnt die IG Bau Niederbayern vor den Gefahren der Haussanierung in Zusammenhang mit Asbest (Radio Trausnitz vom 15.11.11). Die Gefahren lauern u.a. in Nachtspeicherheizungen, in Abdeckplatten und im Bodenbelag.

Mich verwundern diese Warnhinweise nicht; sie sind aktuell, nach wie vor. Verwundert bin ich nur in so manchem Berufskrankheiten-Feststellungsverfahren, wenn es von Seiten der BG bzw. dessen Präventionsdienst (TAD) heißt, eine Exposition (berufliche Einwirkung) gegenüber Asbest habe es nur bis 1993 gegeben, weil danach Asbest aufgrund des Verbotes nicht mehr verwendet worden sei. Immer wieder kommt es daher in der Praxis zu Streitigkeiten über das Ausmaß der beruflichen Einwirkungen von Asbest, wobei häufig die Betroffenen unter Beweisnöten geraten können.