Ein Anspruch auf Krankengeld entsteht erst nach dem Tag der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit. Doch was ist, wenn das Arbeitsverhältnis, z.B. durch Kündigung, beendigt wird, und sich der Arbeitnehmer erst am letzten Tag seines Arbeitsverhältnisses von einem Arzt krankschreiben lässt? Das Arbeitsverhältnis endet ja am nächsten Tag und damit auch die Versicherung mit Anspruch auf Krankengeld. Entsprechend haben die Krankenkassen bislang die Zahlung von Krankengeld verweigert.
Nach einem jetzt veröffentlichten Urteil des LSG NRW vom 14.07.11 (Az.: L 16 KR 73/10; s. such PM vom 24.10.11) sei jedoch für den Krankengeldanspruch ausreichend, dass “die Arbeitsunfähigkeit zu einem Zeitpunkt festgestellt worden ist, an dem noch die Versicherung mit Krankengeldanspruch bestanden hat und sich dann der Krankengeldanspruch nahtlos an das beendete Arbeitsverhältnis anschließt”.
Außerdem müsse die Krankenkasse den Versicherten darauf hinweisen , dass “er bei fortbestehender Arbeitsunfähigkeit spätestens am letzten Tag des Zeitraums, für den der Arzt Arbeitsunfähigkeit bescheinigt hat, die weiter bestehende Arbeitsunfähigkeit durch den Arzt feststellen lassen muss. Versäumt die Kasse diesen Hinweis, ist es unschädlich, wenn der Versicherte erst einen Tag später den Arzt aufsucht und deshalb kein lückenloser Krankengeldanspruch besteht”.
Dieses Urteil hat ggf. weitreichende Folgen für die kurz- bis mittelfristige Absicherung nach einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Arbeitnehmer, die erkrankt sind, können so erst Krankengeld beanspruchen, bevor sie Arbeitslosengeld beziehen. Dies gilt demnach auch bei einer außerordentlichen fristlosen Kündigung; wer sich noch am selben Tag zum Arzt begibt, weil er krank ist (!), und der Arzt Arbeitsunfähigkeit bescheinigt, hat Anspruch auf Krankengeld. Jedoch muss man sich in dem Fall nicht wundern, wenn dieses vom Arbeitgeber bzw. der Krankenkasse bezweifelt wird, und eine Abklärung durch Gutachten erfolgt.
Das Urteil des LSG ist noch nicht rechtskräftig; die Revision zum Bundessozialgericht wurde zugelassen.