Rentenbestand in der GUV sinkt!
Freitag, Oktober 14th, 2011Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat nunmehr ihre aktuellen DGUV-Statistiken-2010 zur Entwicklung im Arbeitsunfall- und Berufskrankheitengeschehen veröffentlicht.
Zu vermelden sind eine Zunahme der meldepflichtigen Arbeits- und Wegeunfälle (1.178.432) sowie der bestätigten Berufskrankheiten-Verdachtsfälle (31.219). Die mit Abstand häufigsten BK-Anzeigen erfolgen bei der BK-Nr. 5101 (Hautkrankheiten) mit 23.596 Verdachtsfällen, wobei jedoch lediglich 559 Fälle als Berufskrankheit anerkannt wurden. An zweiter Stelle rangiert die BK-Nr. 2301 (Lärmschwerhörigkeit) mit 10.979 Verdachtsfällen und 5.606 anerkannten Berufskrankheiten. Platz 3 nehmen die asbestbedingten Berufskrankeiten nach den BK-Nrn. 4103 bis 4105 mit insgesamt 8.920 Verdachtsfällen ein. Dabei ist insbesondere bei dem asbestbedingten Lungen- oder Kehlkopfkrebs (BK-Nr. 4104) eine deutliche Zunahme mit 3.709Verdachtsfällen gegeben, wobei jedoch lediglich 719 Fälle als Berufskrankheit anerkannt wurden. An vierter Stelle liegt die BK-Nr. 2108 (bandscheibenbedingte Erkrankung der Lendenwirbelsäule …) mit 5.114 Verdachtsfällen und lediglich 392 anerkannten Berufskrankheiten.
Besonders auffällig ist der seit 1995 kontinuierlich sinkende Rentenbestand der Verletztenrenten, der nicht mit den sonstigen Zahlen korrelliert.
Aus eigener Erfahrung werden viele Berufskrankheiten bereits mangels hinreichender beruflicher Einwirkungen (Exposition) abgelehnt. Die Berufsgenossenschaften ermitteln dabei meist jahrzehntelang zurückliegende Einwirkungen, was die Schwierigkeit der Nachweisbarkeit mit sich bringt. Gerne wird daher auf Erfahrungswerte zurückgegriffen, welche hier häufig als unzureichend für den konkreten Einzelfall angegriffen werden. Maßgeblich sind stets die individuellen Belastungen des Versicherten. Der Nachweis ist jedoch schwierig, wenn nach Jahrzehnten keine ausreichenden Unterlagen mehr vorliegen oder Zeugen fehlen.
