Kindergeld und Studium

StudierendeDie Einkünfte- und Bezügegrenze für die Zahlung von Kindergeld liegt bei 7.680,- € jährlich. Wird diese Grenze durch Einkünfte des studierenden Kindes überschritten, entfällt das Kindergeld.

Semestergebühren als auch Aufwendungen für eine private Krankenversicherung, die Eltern für ihr Kind geleistet haben, sind jedoch einkünftemindernd zu berücksichtigen; so entschied das Finanzgericht Düsseldorf (Urteil vom 28.10.11, Az.: 3 K 1332/09 Kg). In Bezug auf die private Krankenversicherung sei es dabei unerheblich, ob das Kind Versicherungsnehmer oder bloß versicherte Person sei.  Das Kind kann sich demnach entweder selbst krankenversicheren und die Bezüge von den Eltern zur Verfügung gestellt bekommen oder die Eltern versichern das Kind und führen unmittelbar die Beiträge als eigene Verpflichtung an die Versicherung ab.

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