Keine Kostenerstattung für eiweißreduzierte Diätnahrung

NahrungEs gibt (Stoffwechsel-)Erkrankungen, die eine eiweißreduzierte Diätnahrung zwingend erforderlich machen, um schwerwiegende Krankheitsfolgen zu vermeiden. Den Nahrungsmitteln wird daher in diesen Fällen etwas entzogen.

Die Krankenkassen übernehmen grds die Kosten für eine bilanzierte oder ergänzend bilanzierte Diät im Sinne der Arzneimittel-Richtlinie. In diesen Fällen werden jedoch der Nahrung gezielt Proteine hinzugefügt. Das BSG entschied nunmehr mit Urteil vom 08.11.11 (s. PM vom 08.11.11, Az.: B 1 KR 20/10 R), das im umgekehrten Falle, nämlich dem Entzug von Nahrungsbestandteilen, keine Kostenerstattung durch die Krankenkasse erfolgen muss.

Diese Entscheidung halte ich für wenig nachvollziehbar, und nicht mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz vereinbar. Wo soll für den erkrankten Versicherten der Unterschied liegen, wenn seine Erkrankung erfordert, dass der Nahrung etwas entzogen oder hinzugefügt wird? Auch wenn die Gesetzesmaterialien etwas anderes aussagen mögen, so ist doch hier eine Auslegung im Lichte der Grundrechte geboten.

One Response to “Keine Kostenerstattung für eiweißreduzierte Diätnahrung”

  1. Diätplan erstellen Says:

    Hallo.
    Interessante Homepage die du hier hast – mit vielen nützlichen Infos.
    Besten Dank und weiterhin alles gute!!!

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