Archive for November, 2011

Verbale Entgleisung bei Gericht

Mittwoch, November 30th, 2011

Schon ein starkes Stück, was sich da ein Richter am Landgericht Hagen geleistet hat.

In dem Klageverfahren war für Dienstag den 10.05.2011 ein Termin zur mündlichen Verhandlung angesetzt. Der Anwalt des Beklagten hatte erst am Sonntag den 08.05.2011, die Klageerwiderung zur Vorbereitung dieses Termins angefertigt und am selben Tag zu Gericht gebracht.

Nun ist klar, dass der Anwalt des Klägers diesen Schriftsatz als verspätet gerügt hatte. Darüber hatte das Gericht zu entscheiden, und sonst nichts. Der Richter kommentierte jedoch seinen Unmut über den späten Schriftsatz wohl “mit erhobener und lauter Stimme” mit den Worten: “es sei schön, dass sich der Beklagtenvertreter noch am 08.05.2011, einem Sonntag und immerhin dem Jahrestag des Kriegsendes, die Mühe gemacht habe, einen Schriftsatz zu fertigen und diesen zum Gericht zu bringen”.

Es folgte, was bei einem firmen Anwalt folgen muss, nämlich ein Antrag auf Ablehnung des Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit (kurz: Befangenheitsantrag). Diesen Antrag stellte der Anwalt zu Protokoll, was der Richter tatsächlich zunächst verweigerte aufzunehmen. Letztlich nahm der Richter das Ablehnungsgesuch doch zu Protokoll; was wohlgemerkt seine Pflicht war.

Der Richter selbst hielt sich deswegen nicht für befangen; dies sah jedoch das Oberlandesgericht Hamm Gott sei dank anders; s. Beschluss vom 06.10.11, I-32 W 19/11.

Das OLG Hamm hielt das Ablehnungsgesuch für gerechtfertigt und quittierte das Verhalten des Richters mit folgenden Ausführungen:

“Bereits mit dem Hinweis, die Klageerwiderung sei “noch am 08.05.2011, einem Sonntag und immerhin dem Jahrestag des Kriegsendes” gefertigt worden, hat der Richter seinen (weiten) Verhaltensspielraum verlassen. Die Herstellung eines – wie auch immer gemeinten – zeitlichen Zusammenhangs zwischen der Fertigung eines Schriftsatzes im vorliegenden Rechtsstreit und dem Ende des 2. Weltkrieges, der unsäglich viel Leid hervorgerufen und Millionen Menschen das Leben gekostet hat, kann nicht mehr als ungeschickte oder auch unglückliche Formulierung verstanden, sondern muss in aller Deutlichkeit als gänzlich sachwidrige, verbale Entgleisung bezeichnet werden. Von einem Richter kann und muss auch in der Einordnung historischer Ereignisse mehr Fingerspitzengefühl erwartet werden. Dass sich der Beklagtenvertreter entgegen seiner Ankündigung über die gerichtlich gesetzte Frist hinweggesetzt und mit der Einreichung der Klageerwiderung unmittelbar vor der mündlichen Verhandlung vom 10.05.2011 letztlich eine deutliche Verzögerung des Rechtsstreits herbeigeführt hat, hätte der Einzelrichter unschwer in sachlicher Art und Weise beanstanden können.”

Minijob-Grenze soll auf 450 € angehoben werden

Dienstag, November 29th, 2011

Die Regierungskoalition hat sich darauf verständigt die Minijob-Grenze auf um 50,- € auf 450,- € anzuheben. Zugleich soll auch die Midijob-Grenze auf 850,- € angehoben werden. Mehr als einen (fälligen) Inflationsausgleich stellt diese Anhebung jedoch nicht dar.

TV-Tipp: Asbest, tödlicher Staub

Montag, November 28th, 2011

Arte bringt am Mittwoch den 30.11.11 um 20.15 Uhr den Themenabend “Asbest, tödlicher Staub”. Nach dem Dokumentarfilm folgt eine Debatte.

s. auch meine Sonderausgabe Asbestose und weitere Beiträge.

SG Duisburg weiterhin unfehlbar?!

Montag, November 28th, 2011

Bereits im Blogbeitrag vom 25.10.11 hatte ich mich gefragt ob das SG Duisburg, namentlich die 6. Kammer, unfehlbar sein könnte!? Jetzt gibt es neue Erkenntnisse.

In einem Berufskrankheitenverfahren teilt das SG Duisburg am 10.11.11 mit, dass “das Gericht bereit ist, den Sachverhalt erneut zu überprüfen”. Vielen Dank auch, aber darf man das nicht vom Gericht sowieso erwarten, solange der Sachverhalt nicht hinreichend ermittelt wurde?

Das Gericht möchte hierzu ein ärztliches Sachverständigengutachten von einer “anerkannten Kapazität” (oh, man darf gespannt sein, wer das sein wird) einholen. Es teilt ferner mit: “Sollte das Gutachten wiederum negativ ausfallen, so wäre ein Anspruch nicht nachweisbar und die Klage aussichtslos. Das Gericht geht davon aus, dass das Verfahren im letzteren Fall voraussichtlich unstreitig beendet werden kann.”

Diese verfahrensrechtlich bedenkliche Ansicht dürfte etwas voreilig sein, denn wenn die “anerkannte Kapazität” ihr Gutachten vorgelegt hat, darf man dieses doch wohl noch rechtlich und inhaltlich prüfen und ggf. kritisieren. Wäre ja nicht das erstemal, das ein ärztliches Gutachten einen trefflichen Grund für Kritik bietet. Oder hält das Gericht bereits vorab das Gutachtenergebnis für unantastbar; eben weil es ja nur “anerkannte Kapazitäten” beauftragt?

Ungleichbehandlung beim Elterngeld ist mit dem Grundgesetz vereinbar

Freitag, November 25th, 2011

Das Elterngeld wurde vom Gesetzgeber als “steuerfinanzierte Einkommensersatzleistung” ausgestaltet. D.h. die Bemessung des Elterngeldes knüpft an das bisherige Erwerbseinkommen an. Gut ist es, wenn man ein solches Erwerbseinkommen bislang hatte, und zwar möglichst hoch. Schlecht ist es hingegen, wenn zuvor kein Erwerbseinkommen erwirtschaftet wurde, was in der Realität insbesondere  Mehrkindfamilien betrifft, in denen regelmäßig nur ein Elternteil berufstätig sein kann. Dann gibt es nämlich nur den Mindestbetrag von 300,- € (der Maximalbetrag, für Eltern mit Erwersbeinkommen beträgt 1.800,- €).

Diese Ungleichbehandlung ist grundrechtlich gerechtfertigt und verstößt insbesondere nicht gegen Art. 3 Absatz 1 Grundgesetz (GG); so entschied das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 09.11.11, Az.: 1 BvR 1853/11 (s. PM Nr. 76/2011 v. 24.11.11).

Die Ungleichbehandlung beruhe auf Sachgründen und sei aufgrund der gesetzlichen Zielsetzung (Anreize für jüngere Berufstätige zur Familiengründung) verfassungsrechtlich hinzunehmen, zumal die Eltern ohne vorgeburtliches Einkommen nicht gänzlich ohne Förderung blieben.

Riester-Rente nicht besser als ein Sparstrumpf!

Freitag, November 25th, 2011

Rentner10 Jahre Riesterrente und kein Grund zum Feiern! Schlechte Produkte zuungunsten der Riester-Sparer und kein Rezept gegen Altersarmut!

Der DIW-Wochenbericht 47/2011 “Riesterrente: Grundlegende Reform dringend geboten” lässt nicht wirklich ein gutes Haar an der Riesterrente und ihren Versicherungsprodukten. Riestern sei oft nicht besser als das Geld in den Sparstrumpf zu stecken, so heisst die ernüchterne Schlussfolgerung.

Kornelia Hagen, Wiss. Mitarbeiterin am DIW Berlin, schildert ein anschauliches Beispiel: Eine 35jährige Frau, die 2001 mit Riestern angefangen hat und bis zum 67. Lebensjahr einzahlt, muss letztlich min. 78 Jahre alt werden, allein um das herauszubekommen, was sie selbst eingezahlt und vom Staat als Zulage erhalten hat! Um Überschüsse oder Zinsen geht es dabei gar nicht!

Profitieren dürfte daher nur einer: Die private Versicherungswirtschaft.

Bitte nicht ernstnehmen!

Freitag, November 25th, 2011

Heute bei taz.de - Die Wahrheit: Besser als Burnout. Neue handfeste Krankheitstrends für Blaumacher.

Vertrag ist Vertrag!

Donnerstag, November 24th, 2011

Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat am 23.11.11 in sechs Berufungsverfahren entschieden, dass die außerordentlichen betriebsbedingten Kündigungen eines Krankenhauses in kirchlicher Trägerschaft unwirksam waren, auch wenn dem Arbeitgeber Insolvenz drohte.

Aufgrund einer Dienstvereinbarung hatten die Mitarbeiter auf Weihnachtsgeld verzichtet, und als Gegenleistung verzichtete der Arbeitgeber auf ordentliche betriebsbedingte Kündigungen bis zum 31.12.11. Diese Gesamtzusage gilt individualvertraglich auch nach Abschluss einer Auswahlrichtlinie und eines Sozialplans mit der Mitarbeitervertretung weiter.

Die Anforderungen an eine außerordentliche Kündigung wurden nicht erfüllt, denn das Krankenhaus befand sich bereits bei Abschluss der Gesamtzusage in einer wirtschaftlich schwierigen Lage.

Steuererstattung wird auf Hartz IV angerechnet

Mittwoch, November 23rd, 2011

Eine nach Antragstellung auf Grundsicherung (Hartz IV) zugeflossene Einkommenssteuererstattung ist kein Vermögen, sondern wird als Einkommen bedarfsmindernd angerechnet! Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 08.11.11 die Verfassungsmäßigkeit dieses Vorgehens bejaht und die Beschwerden zurückgewiesen (s. PM vom 23.11.11).

Rente auf Zeit entzogen

Dienstag, November 22nd, 2011

Tja, da wunderte sich mein Mandant, als ihm seine Erwerbsminderungsrente per Bescheid mit Wirkung zum 01.10. entzogen wurde, obwohl die Rente doch auf Zeit bis zum 01.03.12 bewilligt war.

Die Deutsche Rentenversicherung beruft sich auf § 48 Absatz 1 des 10. Sozialgesetzbuch (SGB X).  Dieser besagt: Soweit in den tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnissen, die beim Erlass eines Verwaltungsaktes mit Dauerwirkung vorgelegen haben, eine wesentliche Änderung eintritt, ist der Verwaltungsakt mit Wirkung für die Zukunft aufzuheben.“

Erforderlich dazu ist ein Vergleich der Sach- und Rechtslage bei Erlass des Verwaltungsaktes und im Zeitpunkt der Überprüfung. Ausgangspunkt der Prüfung sind die „beim Erlass“ des Verwaltungsaktes massgebenden Verhältnisse. Das sind diejenigen Umstände, die im Zeitpunkt des Erlasses der bindend gewordenen letzten bescheidmässigen Feststellung der Leistung vorgelegen haben. In den tatsächlichen Verhältnissen ist eine Änderung eingetreten, wenn im Hinblick auf die für den Erlass des Verwaltungsaktes entscheidungserheblichen tatsächlichen Umstände ein anderer Sachverhalt vorliegt. In Bezug auf medizinische Leistungsvoraussetzungen sind das insbesondere objektiv nachweisbare Veränderungen im klinischen Befund seit dem Zeitpunkt der letzten Rentenfeststellung, zB Verschlimmerung, Heilung oder Besserung von Krankheits-, Schädigungs- oder Unfallfolgen. Wesentlich ist die Änderung, soweit der Verwaltungsakt nach den nunmehr eingetretenen tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnissen so, wie er ergangen ist, nicht mehr erlassen werden dürfte (BSG SozR 1300 § 48 Nr 22).

Mein Mandant wurde zwischenzeitlich im Auftrag der Rentenversicherung untersucht bzw. begutachtet. Aufgrund des Gutachtenergebnisses wurde ihm die Rente entzogen. Die Rentenversicherung hat jedoch verkannt, dass der Gutachter die gleiche Wortwahl und Leistungsbeurteilung verwandt hat, wie zum damaligen Zeitpunkt bei Erlass des Verwaltungsaktes. Eine wesentliche Änderung hat er damit gar nicht festgestellt. Die Umstände sind dieselben wie bei der Bewilligung der Erwerbsminderungsrente.