Ist das SG Duisburg unfehlbar?
Der Papst ist unfehlbar; soweit so gut, wenn man daran glaubt. Definitiv gilt dies aber nicht für einen Richter am Sozialgericht, auch wenn folgender schriftlicher Hinweis des Vorsitzenden Richter der 6. Kammer des SG Duisburg etwas anderes vermuten lassen könnte:
“Das Gericht hat eine Beweisaufnahme durchgeführt und ein ärztliches Sachverständigengutachten eingeholt. Die Beweisaufnahme war ausschließlich zu Gunsten des Klägers erfolgt. … Allerdings ist das Ergebnis der Begutachtung, dass Ansprüche nicht nachgewiesen sind. Vielmehr ist die Richtigkeit des angegriffenen Bescheides bestätigt worden. Die Fortsetzung des Rechtsstreits ist damit aussichtslos, zumal das Gericht als Gutachter ausschließlich anerkannte Fachleute einsetzt. Bei dieser Sachlage muss das Gericht empfehlen, die Klage zurückzunehmen.”
Gewichtige Worte, die eine (gebotene) Stellungnahme zu dem Gutachten überflüssig erscheinen lassen. Dabei gab es genügend Kritikpunkte am Gutachten, aber auch an der Beurteilung des Richters, denn das Gutachten war in Bezug auf die Klage nicht völlig negativ. Insbesondere die voreilige Ansicht, dass die Fortsetzung des Rechtsstreits aussichtslos sei, vermittelt den Eindruck, dass der Richter nicht einmal eine weitere Stellungnahme erwartet oder weitere Argumente hören will. Dies erregt ggf. die Besorgnis der Befangenheit.