Das Ende überlanger Gerichtsverfahren? - wohl kaum!
Endlich! Nun soll er kommen, der Rechtsschutz gegen überlange Gerichtsverfahren. Der Deutsche Bundestag hat am 29.09.2011 ein Gesetz über den “Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren” beschlossen. Die Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger verkündet hierzu vollmundig: “Wir stärken den Rechtsschutz und verhindern unangemessen lange Verfahren” (s. PM vom 30.09.11). Wohl kaum - wenn man sich die inhaltliche Regelung des kommenden Gesetzes näher anschaut!
Auf einer ersten Stufe müssen die Betroffenen die Verzögerung bei dem betreffenden Gericht rügen. Dies allein soll schon dazu führen, dass die Richter das Verfahren beschleunigen. Verbleibt es bei dem verzögerten Verfahren, so können die Betroffenen eine Entschädigung für den immateriellen Schaden (Schmerzensgeld) iHv. 120,- € je Monat geltend machen. Daneben kommt eine Entschädigung für den materiellen Schaden in Betracht (ggf. Anwaltskosten).
Es bleibt schleierhaft, wie mit einer solchen Regelung der Rechtsschutz gestärkt werden und überlange Verfahren verhindert werden sollen. Tatsächlich dürfte damit lediglich eine Entschädigungsregelung eingeführt werden, die eine (kleine) Hürde enthält, nämlich die (rechtzeitige) Rüge der überlangen Verfahrensdauer durch den Betroffenen. D.h. ohne Rüge keine Entschädigung. Das Gericht wird bis zu dem Zeitpunkt der Rüge aus der Pflicht genommen; so als ob den Richtern gar nicht bewusst wäre, wie lange das Verfahren bereits fortdauert. Was zur Frage führt, wann liegt denn überhaupt eine unangemessen lange Verfahrensdauer vor und wie solch sich dies dem Betroffenen erschließen? Meine Erfahrung zeigt, dass Richter nicht immer einsichtig bzgl. der Überlänge der Verfahrensdauer sind. Rügen bei Gericht - unter Hinweis auf die einschlägige Rechtsprechung des EGMR - haben selten das Verfahren beschleunigt. Warum sollte sich dies ändern. Einen effektiven Rechtsbehelf, um das Verfahren tatsächlich zu beschleunigen, enthält das Gesetz nicht.
Es darf nicht vergessen werden, dass die Gerichte und einzelnen Richter teilweise eine kaum zumutbare Masse an Fällen zu bearbeiten haben, was letztlich immer auf Kosten des effektiven Rechtsschutzes geht und damit den Rechtsstaat beeinträchtigt. Für manchen Richter dürfte daher die folgende Aussage der Justizministerin wie Hohn klingen: “Wo viele berechtigte Klagen wegen der Verfahrensdauer erfolgen, werden die Verantwortlichen über Verbesserung bei Ausstattung, Geschäftsverteilung und Organisation nachdenken müssen. Der Gesetzentwurf stärkt somit nicht nur den Rechtschutz vor deutschen Gerichten, sondern auch die deutschen Gerichte selbst.” (s. PM vom 30.09.11)
Es darf die Frage gestellt werden: Wie wärs denn damit ausreichende Richterstellen zu schaffen und genügend Personal auf den Geschäftsstellen einzustellen? Oder wie wärs damit vernünftig durchdachte Gesetze zu verabschieden; solche Gesetzesmonster wie die Regelungen zum Hartz IV haben bis heute zu einer Flut von Rechtsstreitigkeiten geführt.