Archive for Oktober, 2011

Soll man von seiner Arbeit leben können?

Montag, Oktober 31st, 2011

Da ist sie wieder, die Debatte über die Einführung eines flächendeckenden Mindestlohns. Oder war sie nie weg? Nach dem nun auch die CDU - wohl sich des christlichen “C” in ihrem Parteikürzel erinnernd - über den Mindestlohn debattiert, kommt von dem Vizevorsitzenden Michelbach (CSU) der Mittelstandsvereinigung der Union heftig Kritik.:

“…eine allgemein verbindliche Lohnuntergrenze sei ordnungspolitisch nicht vertretbar. Ein branchenübergreifender Mindestlohn widerspreche den Prinzipien der Marktwirtschaft.” (im Kölner Stadt-Anzeiger)

Herr Michelbach spricht über die Prinzipien der Marktwirtschaft, was er nicht erwähnt, sind die Prinzipien der sozialen Marktwirtschaft. Erstere entsprechen lediglich dem blanken Kapitalismus; letztere für eine geregelte Arbeitswelt, in welcher die Interessen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Einklang stehen (sollen).

Mindestlohn heißt doch letztlich nichts anderes, als zumindest den Lohn für seine Arbeit zu erhalten, damit man auch davon seine Existenz bestreiten kann. Hier gibt es an sich keine zwei Meinungen. Diese Ansicht ist sozial, christlich und entspricht der Menschenwürde! Tja, und wer dagegen ist?!?

Wie sagte doch der Kabarettist Volker Pispers so schön:

“[…] Mindestlohn hat nichts mit Ökonomie zu tun, sondern mit den letzten Resten menschlichen Anstands in einer Überflussgesellschaft. […]Entweder Sie sind für den Mindestlohn oder Sie sind ein Arschloch! Und wenn Sie dann noch behaupten, dass Mindestlöhne Arbeitsplätze kosten würden, dann sind sie sogar ein dummes Arschloch!” (Volker Pispers)

Links oder rechts - Ansichtssache?

Montag, Oktober 31st, 2011

Ärzte geben ungern zu, wenn sie sich irren? …und Gutachter schreiben voneinander ab?

Eine “nette” Anekdote habe ich am Samstag während meiner jährlichen Fachanwaltsfortbildung von Dr. Jürgen Brand (Präsident des LSG NW a.D.) aus seiner Zeit als Vorsitzender Richter am LSG gehört.

Das Gericht holte zur Sachverhaltsaufklärung - wie so oft - ein ärztliches Sachverständigengutachten ein. Der Kläger war auf dem linken Auge blind, was sich auch aus sämtlichen fachärztlichen Berichten ergab. Im Gutachten (eines Professors eines Universitätsklinikums) stand jedoch plötztlich, der Kläger sei auf dem rechten Auge blind. Auf Rüge des Klägers wurde der Sachverständige vom Gericht zur ergänzenden Stellungnahme aufgefordert. Der Sachverständige änderte seine Ansicht wider erwarten jedoch nicht, sondern beharrte darauf, wenn man vor dem Kläger stehen würde, dann wäre er aus Sicht des Betrachters auf dem rechten Auge blind.

Das Gutachten blieb in der Akte, jedoch sah sich das Gericht veranlasst ein weiteres Gutachten einzuholen. Und siehe da, auch dort war der Kläger auf dem rechten Auge blind.

Links oder recht, dass scheint wohl in der Medizin, zumindest bei manchen Ärzten, Ansichtssache zu sein.

… und manche Schreiben wohl einfach voneinander ab, ohne die Akten zu prüfen.

Wenn man sich da vorstellt, dass ärztliche Sachverständigengutachten ca. 1.000,- bis 1.500,- € kosten.

Big Brother auf der Damentoilette

Donnerstag, Oktober 27th, 2011

Das “Geschäft auf dem stillen Örtchen” zählt wohl zu den privatesten Angelegenheiten.

Nicht schlecht dürften die Mitarbeiterinnen eines Elektro-Großhandelsbetriebes in Krefeld gestaunt haben, als sie auf der Damentoilette eine versteckte Mini-Kamera entdeckten, die auf den Toilettensitz ausgerichtet war. Der Verantwortliche konnte jedoch nicht auf frischer Tat ertappt werden, denn trotz weiterer Beobachtung war irgendwann die Mini-Kamera verschwunden.

Dies führte zur Strafanzeige des Arbeitgebers. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft führten zu einem Mitarbeiter des Betriebes; dieser soll über Ebay mehrere Mini-Kameras ersteigert haben. Während einer Hausdurchsuchung bei dem Mitarbeiter konnte eine bereits gelöschte Aufzeichnung rekonstruiert werden, die eine Szene auf der eigenen Gästetoilette des Mitarbeiters wiedergab.

Natürlich stellte der Arbeitgeber den Mitarbeiter zur Rede, dieser verweigerte aber eine Stellungnahme, weshalb ihm fristlos gekündigt wurde. Der Mitarbeiter wehrte sich vor dem Arbeitsgericht Krefeld (Az.: 4 Ca 1457/11) gegen die Kündigung, denn schließlich sei weder die betroffene Mini-Kamera noch Videoaufzeichnungen bzgl. der Damentoilette sichergestellt worden. Die Angelegenheit endete vorerst durch einen Vergleich.

Big Brother is watching you.

Krankengeld nach Ende des Arbeitsverhältnisses

Donnerstag, Oktober 27th, 2011

Ein Anspruch auf Krankengeld entsteht erst nach dem Tag der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit. Doch was ist, wenn das Arbeitsverhältnis, z.B. durch Kündigung, beendigt wird, und sich der Arbeitnehmer erst am letzten Tag seines Arbeitsverhältnisses von einem Arzt krankschreiben lässt? Das Arbeitsverhältnis endet ja am nächsten Tag und damit auch die Versicherung mit Anspruch auf Krankengeld. Entsprechend haben die Krankenkassen bislang die Zahlung von Krankengeld verweigert.

Nach einem jetzt veröffentlichten Urteil des LSG NRW vom 14.07.11 (Az.: L 16 KR 73/10; s. such PM vom 24.10.11) sei jedoch für den Krankengeldanspruch ausreichend, dass “die Arbeitsunfähigkeit zu einem Zeitpunkt festgestellt worden ist, an dem noch die Versicherung mit Krankengeldanspruch bestanden hat und sich dann der Krankengeldanspruch nahtlos an das beendete Arbeitsverhältnis anschließt”.

Außerdem müsse die Krankenkasse den Versicherten darauf hinweisen , dass “er bei fortbestehender Arbeitsunfähigkeit spätestens am letzten Tag des Zeitraums, für den der Arzt Arbeitsunfähigkeit bescheinigt hat, die weiter bestehende Arbeitsunfähigkeit durch den Arzt feststellen lassen muss. Versäumt die Kasse diesen Hinweis, ist es unschädlich, wenn der Versicherte erst einen Tag später den Arzt aufsucht und deshalb kein lückenloser Krankengeldanspruch besteht”.

Dieses Urteil hat ggf. weitreichende Folgen für die kurz- bis mittelfristige Absicherung nach einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Arbeitnehmer, die erkrankt sind, können so erst Krankengeld beanspruchen, bevor sie Arbeitslosengeld beziehen.  Dies gilt demnach auch bei einer außerordentlichen fristlosen Kündigung; wer sich noch am selben Tag zum Arzt begibt, weil er krank ist (!), und der Arzt Arbeitsunfähigkeit bescheinigt, hat Anspruch auf Krankengeld. Jedoch muss man sich in dem Fall nicht wundern, wenn dieses vom Arbeitgeber bzw. der Krankenkasse bezweifelt wird, und eine Abklärung durch Gutachten erfolgt.

Das Urteil des LSG ist noch nicht rechtskräftig; die Revision zum Bundessozialgericht wurde zugelassen.

Ist das SG Duisburg unfehlbar?

Dienstag, Oktober 25th, 2011

Der Papst ist unfehlbar; soweit so gut, wenn man daran glaubt. Definitiv gilt dies aber nicht für einen Richter am Sozialgericht, auch wenn folgender schriftlicher Hinweis des Vorsitzenden Richter der 6. Kammer des SG Duisburg etwas anderes vermuten lassen könnte:

“Das Gericht hat eine Beweisaufnahme durchgeführt und ein ärztliches Sachverständigengutachten eingeholt. Die Beweisaufnahme war ausschließlich zu Gunsten des Klägers erfolgt. … Allerdings ist das Ergebnis der Begutachtung, dass Ansprüche nicht nachgewiesen sind. Vielmehr ist die Richtigkeit des angegriffenen Bescheides bestätigt worden. Die Fortsetzung des Rechtsstreits ist damit aussichtslos, zumal das Gericht als Gutachter ausschließlich anerkannte Fachleute einsetzt. Bei dieser Sachlage muss das Gericht empfehlen, die Klage zurückzunehmen.”

Gewichtige Worte, die eine (gebotene) Stellungnahme zu dem Gutachten überflüssig erscheinen lassen. Dabei gab es genügend Kritikpunkte am Gutachten, aber auch an der Beurteilung des Richters, denn das Gutachten war in Bezug auf die Klage nicht völlig negativ. Insbesondere die voreilige Ansicht, dass die Fortsetzung des Rechtsstreits aussichtslos sei, vermittelt den Eindruck, dass der Richter nicht einmal eine weitere Stellungnahme erwartet oder weitere Argumente hören will. Dies erregt ggf. die Besorgnis der Befangenheit.

Elternzeit lieber großzügig planen

Montag, Oktober 24th, 2011

Das Baby ist da, die Eltern sind glücklich. Und dank der Elternzeit kann man sich nun erstmal (sorglos) um das Kind kümmern. Vielleicht aber nicht ganz sorglos sollte man die Elternzeit planen, sondern sich frühzeitig Gedanken machen, wann und wie lange die Elternzeit genommen werden soll.

Wenn Arbeitnehmer(-innen) Elternzeit beanspruchen wollen, dann müssen sie ihrem Arbeitgeber gegenüber angeben, für welche Zeiten innerhalb des Zweijahreszeitraums Elternzeit genommen werden soll. Diese Entscheidung/Planung ist gegenüber dem Arbeitgeber nicht ganz unwichtig, denn ist die Elternzeit erstmal festgelegt, dann kann eine Verlängerung der Elternzeit nur erfolgen, wenn der Arbeitgeber zustimmt. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 18.10.11 (Az.: 9 AZR 315/10). Zwar kann der Arbeitgeber einem Verlängerungswunsch nicht einfach pauschal und grundlos ablehnen, sondern muss “nach billigem Ermessen” entscheiden. Dennoch kann eine gut begründete Ermessensentscheidung des Arbeitgebers einer verlängerten Elternzeit einen Strich durch die Rechnung machen.

Die Elternzeit sollte daher lieber gut durchdacht und großzügig eingeplant  werden.

Pizzeria in Austria - gefördert von Ihrer Arbeitsagentur

Freitag, Oktober 21st, 2011

Die Bundesagentur für Arbeit muss bei Aufnahme einer selbständigen, hauptberuflichen Tätigkeit dem Arbeitslosen Überbrückungsgeld (seit 2006: Gründungszuschuss) zahlen, auch wenn dieser die Tätigkeit im Ausland aufnimmt. Das Hessische Landessozialgericht hat in seinem rechtskräftigen Urteil vom 23.09.11 die Bundesagentur für Arbeit entsprechend verurteilt, die Übernahme einer Pizzeria in Österreich zu fördern. Das Überbrückungsgeld diene der Beendigung von Arbeitslosigkeit; dabei ist egal, ob die Tätigkeit im Ausland aufgenommen würde oder ob der Wohnsitz des Arbeitslosen in Deutschland verbleibe. Eine Beschäftigungsaufnahme könne in der gesamten EU bzw. EWG gefördert werden.

Ja, auch die Bundesagentur für Arbeit muss sich mal mit der EU beschäftigen. Ziel soll es ja sein Arbeitslosigkeit abzubauen und nicht zu erhalten.

Link-Tip: Ärztliches Ausfallhonorar

Freitag, Oktober 21st, 2011

Mit der Frage, ob der (Zahn-)Arzt im Falle einer Terminversäumung seines Patienten von diesem ein sog. Ausfallhonorar verlangen kann, beschäftigt sich ein Artikel vom 07.10.11 in der ZWP-Online.

Fazit: Ein Ausfallhonorar kann regelmäßig nur ausnahmsweise bei einer wirksamen Vereinbarung mit dem Patienten durchgesetzt werden, und auch nur unter erheblichem Begründungsaufwand bei sog. Bestellpraxen. Dies entspricht auch meiner Erfahrung, denn bislang konnte gegen keinen von mir vertreten Patienten ein Ausfallhonorar durchgesetzt werden.

Vollkommen überlastet

Donnerstag, Oktober 20th, 2011

In einem aktuellen Klageverfahren (wegen Anerkennung der Schwerbehinderung) vor dem SG Dortmund habe ich heute folgendes schriftliches “Eingeständnis” des Vorsitzenden Richters erhalten:

“Der Kammervorsitzende ist derzeit für ca. 750 Verfahren zuständig. Dieser hohe Bestand erlaubt es nicht, alle Streitsachen gleichermaßen mit der nötigen Gründlichkeit und Kontinuität zu bearbeiten. Es müssen deshalb innerhalb der Gesamtlast Prioritäten gesetzt werden. Dies führt bei neu anhängigen Streitsachen vor der ersten Ermittlungsentscheidung (die eine umfassende Akteneinsicht erfordert) zu unabsehbaren Verzögerungen. Dieses Verfahren ist davon betroffen.”

Aus meiner Erfahrung dauern Verfahren vor dem SG Dortmund besonders lange. Zum ersten mal habe ich jetzt bereits am Anfang einen Hinweis auf akute Überlastung erhalten. Wenn ein Gericht eingesteht, dass es nicht alle Streitsachen mit der nötigen Gründlichkeit bearbeiten kann und unabsehbare Verzögerungen ankündigt, sehe ich die Gefahr der Verletzung des Grundsatz auf ein faires Verfahren und zudem des Rechtsstaats- und Sozialstaatsprinzips. Es fehlt bei der Flut an Fällen offensichtlich an Richterstellen. Dennoch ist bei dem allgemeinen Sparzwang nicht zu erwarten, dass entsprechende Stellen geschaffen werden; vielmehr ist zu erwarten, dass der Gesetzgeber den Rechtsweg beschneiden wird - so z.B. geschehen mit der Einführung des § 522 Absatz 2 ZPO.

Link-Tip: Das wichtigste Gericht der Welt

Donnerstag, Oktober 20th, 2011

Zur Bedeutung des EGMR und der EMRK möchte ich auf den Eintrag im Verfassungsblog des Journalisten, Juristen und Autor Maximilian Steinbeis hinweisen: Das wichtigste Gericht der Welt.

Welche Auswirkungen die Entscheidungen des EGMR auf die nationalen Rechtssysteme haben können, sieht man am Beispiel der Urteile zur überlangen Verfahrensdauer vor den nationalen Gerichten.
Deutschland wurde über Jahre hinweg vom EGMR zu Schadenersatz und Schmerzensgeldzahlungen verurteilt, weil viele Gerichtsverfahren überlang waren. Gerügt wurde vom EGMR, dass es keine innerstaatlichen Rechtsbehelfe geben würde, um eine Verfahrensbeschleunigung zu erreichen.
Betroffene mussten daher nicht den innerstaatlichen Rechtsweg ausschöpfen, um vor dem EGMR die überlange Verfahrensdauer zu rügen, sondern konnten stets – sogar während des laufenden innerstaatlichen Verfahrens – den EGMR direkt anrufen. Das Bundesverfassungsgericht war somit außen vor.
Diese fortlaufende Verurteilung durch den EGMR hat aktuell zu einem Gesetzesentwurf über einen Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren geführt, welcher vom Bundestag am 29.09.11 und vom Bundesrat am 14.10.11 abgesegnet wurde.
Auch wenn das kommende Gesetz tatsächlich nur eine unzureichende Entschädigungsregelung enthält, und keineswegs zur Verfahrensbeschleunigung beitragen dürfte, so sieht man hier exemplarisch, welche Bedeutung die Entscheidungen des EGMR auf die nationalen Rechtssysteme haben können.

s. auch meinen BLOG-Beitrag vom 06.10.11.